- Funkamateure im Notfunk -

Kooperationspartner der Aktion Deutschland hilft e.V.

  1. BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Feuerwehren, Hilfsorganisationen, THW usw.)
  2. FSHG = Gesetz über den Feuerschutz und Hilfeleistung bei öffentlicher Gefahr NRW
  3. LBKG = Landesgesetz über den Brand- und Katastrophengesetz Rheinland-Pfalz
  4. Regionale "Leitfunkstelle" = an den Strukturen orientierte Amateurfunkstation - in NRW z.B. bei Kreisveraltungen
  5. ÖEL / TEL = örtliche oder Technische Einsatzleitung Führungsinstrument der BOS Einheiten hierzu gehören die Leiter der jeweilig notwendigen Fachdienste
  6. Amateurfunkstelle = von lizenzierten Funkamateuren betriebene Kommunikationseinrichtung auf den dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen
  7. Lage = Schadensereignis Ausmass und Umfang - wird ständig auf neue Entwicklungen hin geprüft
  8. Distrikt= Organisationseinheit des Deutschen Amateur Radio Club e.V. Bundesverband für Amateurfunk - in einigen Bundesländern ( z.B. NRW, Bayern usw.) bestehen mehrere Distrikte, somit ist eine Ortsnahe Organisation des Notfunks durch Funkamateure möglich

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