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Arbeitsgemeinschaft Not - und Krisenkommunikation e.V.
Funkamateure im Notfunk

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Dieses Konzept soll den Bereich Notfunk Betrieb der Funkamateure für den Einsatz bei regionalen oder überregionalen Großschadensfällen und Katastrophen, am Beispiel -Distrikt Rheinland-Pfalz (K)- beschreiben. Um einen geordneten Betrieb, auch über Distriktsgrenzen hinaus, zu ermöglichen, ist eine, den örtlichen Gegebenheiten entsprechende, Planung erforderlich. Es orientiert sich an bereits erstellten Unterlagen (Hessen, Franken usw.) sowie an gesetzlichen Vorgaben. Keinesfalls sollen Einheiten der Feuerwehren oder Hilfsorganisationen (Fernmeldedienst, sofern diese noch bestehen) ersetzt werden. Allerdings ist allerorten der Rückgang der Mitgliederzahlen bei den freiwilligen Kräften festzustellen, sodass hier eine Möglichkeit der Unterstützung gegeben ist.

Liebe YL’s und OM’s,

Not- und Katastrophenfunk ist keine neue Aufgabe für Funkamateure, aber in der heutigen Zeit, auch aufgrund der allgemeinen Lage (Finanzsituation der Kommunen und Länder), ein wichtiger Bereich in der Gefahrenabwehr bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle (Massenanfall von Verletzten –MANV), aber auch bei Katastrophenfällen.
Mit dem Konzept wird versucht, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Behörden, Hilfsorganisationen und sonstigen Stellen der Gefahrenabwehr darzustellen.

Die Kommunikation ist eine wichtige Grundlage für einen erfolgreichen Einsatz.
Ohne Kommunikation kann im Notfall Hilfe nicht organisiert und Maßnahmen nicht abgestimmt werden.
„Und genau hier können wir Funkamateure helfen!“


Der Amateurfunkdienst ist ein regulärer Funkdienst nach ITU, genau wie Rundfunk und Seefunkdienst auch, zudem ist eine Aufgabe des Amateurfunks die Hilfe bei Not- und Katastrophenfällen (§ 2 Abs. 2 des Amateurfunk-Gesetzes von 1997). Wir sind also legitimiert, ja sogar angehalten, im Not- oder Katastrophenfall Meldungen von dritter Seite weiterzuleiten und somit der Allgemeinheit zu helfen. Bei der Sicherung oder dem Ersatz der evtl. überlasteten oder teilweise ausgefallenen Nachrichtenverbindungen zu den Einsatzleitungen und Krisenstäben der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), ja sogar als provisorische Notrufstellen in unseren Städten und Gemeinden können Amateurfunkstellen ausgewiesen werden. In der Vergangenheit haben Funkamateure immer wieder bewiesen, dass Amateurfunk auch dann noch funktioniert, wenn Naturkatastrophen alle kommerziellen Nachrichtenverbindungen lahm gelegt haben. Neben den Kurzwellenbändern steht uns heute ein landesweites Repeater- und Digipeaternetz zur Verfügung. Ferner sollten auch die anderen Betriebsarten ( z.B. ATV1, RTTY2 usw.) nicht außer acht gelassen werden.
Dass Funkamateure in der Lage sind, effektiv zu helfen, haben sie bereits in zahllosen „Einsätzen“ oder auch bei Notfunkübungen unter Beweis stellen können.
Erforderliche Strukturen (Rheinland-Pfalz)
In Anlehnung an die bestehenden bzw. zu errichtenden Integrierten Leitstellen (ILS acht Bereiche durch verschiedene Betreiber) im Land Rheinland-Pfalz und damit im Distrikt sollten acht „Notfunkbereiche“ eingerichtet werden. Diesen Bereichen werden die dort ansässigen Ortsverbände zugeordnet. Ein Notfunkreferent der beteiligten Ove, oder ein anderer interessierter OM, übernimmt die Funktion des Koordinators für den jeweiligen Bereich. Damit entsteht eine mehr oder weniger „dezentralisierte“ Struktur, die wesentlich leichter zu überschauen ist, als eine zentrale „Führung“. Vor allem aber kann hier auf örtliche Belange (Stärke der OV’e, Verfügbarkeit von Mitgliedern und Material usw.) wesentlich schneller und gezielter reagiert werden. Weiter wird die OV übergreifende Arbeit gestärkt.

Der Notfunkreferent des Distriktes/anderer Strukturen* übernimmt:
  1. Vorstellung des Amateurfunks bei den zuständigen Landesbehörden (Ministerium für Sport und Inneres RLP)
  2. Koordination der Maßnahmen auf Landesebene
  3. Klärt Fragen bei Tagungen der Referenten sowie dem zuständigen Sachbearbeiter des DARC
  4. Versucht versicherungstechnische sowie Fragen der finanziellen Unterstützung durch das Land Rheinland-Pfalz zu klären
  5. alle Koordinierungen auf Landesebene (gem. Landesgesetz über den Brand- und Katastrophenschutz LBKG RLP, in NRW FSHG)
  6. Unterstützt die Koordinatoren
*  derzeit ist kein Sachbearbeiter Notfunk für den Distrikt ernannt

Der Koordinator übernimmt vor Ort folgende Aufgaben:
  1. Vorstellung der Möglichkeiten des Afu bei den beteiligten Behörden
  2. ständiger Austausch zwischen den beteiligten Stellen
  3. Ansprechpartner für die zuständige Stelle, in der Regel die ILS nach Information durch den Hauptverwaltungsbeamten (HVB) hier: Landrat oder Oberbürgermeister, bei „Alarm und/oder Übung“
  4. Führt ein „Personalverzeichnis“ und hält dieses aktuell
  5. Ist für seinen Bereich für Aus- und Weiterbildung verantwortlich
  6. Unterstützt die Notfunkreferenten der OV’e>

Die Notfunkreferenten der OV’e sind zuständig für:
  1. Vorstellung der Möglichkeiten vor Ort (Ausstellungen, Tag der offenen Tür bei Hilfsorganisationen und/oder Feuerwehren
  2. Kontakt zu den örtlichen Führungskräften
  3. Kontakt zu den örtlichen Führungskräften
  4. „Einsatzbereitschaft“ des Materials, soweit es nicht den einzelnen OM’s gehört


Alle o. g. Strukturen machen die „Mitarbeiter“ des Bereiches Notfunk nicht zu Mitgliedern einer Katastrophenschutzeinheit – weder der DARC noch Strukturen, die diesem kooperativ angeschlossen sind oder werden, streben dieses an.

Im Rahmen des Notfunks ist ausschließlich eine Unterstützung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr angedacht!!

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© Klaus Köhnen DO 1 VK DO1VK